Gründung
SPORTLICH VEREINT!
Die Gründung des FSS Handball Kirchberg war die Idee einer ehemaligen Handballspielerin, welche einen sportlichen Ausgleich für die Kinder im Dorf Kirchberg SG suchte. Schnell stellte sich nach Gesprächen mit dem schweizerischen Handballverband heraus das diese Idee gut realisierbar war. Auch die Turnhalle war schnell organisiert. Statuten folgten und im März 2022 war es endlich soweit und die Türe der Turnhalle Sonnenhof in Kirchberg SG öffnete sich für das erste Handballtraining. «Als ehemalige langjährige Handballspielerin möchte ich nun den Kindern in der Gemeinde Kirchberg SG die Freude am Ballsport näher bringen.» Jessica Eugster
Die Vision
Der Verein FSS HB Kirchberg möchte allen interessierten Kindern in der Gemeinde die Ausübung eines alters- und stufengerechten Sportes ermöglichen. Ziel ist es, möglichst viele Mädchen und Jungen beim Handballsport zu behalten, neue Spieler/innen in der Gemeinde zu gewinnen und so den Nachwuchs Handballsport weiter zu etablieren und zu fördern. Minihandball soll für die Jüngsten unter uns die Möglichkeit schaffen, sich grundlegend in Ballsportarten zu üben und die Freude am Spiel zu entdecken.
Statuten
Genehmigt durch die Gründungsversammlung am 9. März 2022
- Name, Sitz und Vereinsjahr
- Handball Kirchberg (HC Kirchberg) Nachwuchs ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
- Der Sitz des Vereins ist Kirchberg, Kanton St. Gallen
- Das Vereinsjahr beginnt am 1. April und Endet am 31.März
- Leitbild
- Zweck des Vereins ist es, den Handballsport zu betreiben und die Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern zu fördern sowie zum sozialen Leben in der Region Kirchberg beizutragen.
- Handball Kirchberg engagiert sich vorerst besonders in der Nachwuchsförderung. (U9 / U11)
- Mitgliedschaft
- Handball Kirchberg kennt folgende Mitgliederkategorien:
- Aktivmitglieder
- Passivmitglieder
3.2 Es können alle Kinder im Alter von 7 – 11 Jahren Mitglied werden.
3.3 Die Mitglieder verpflichten sich, das Leitbild und die Statuten einzuhalten.
3.4 Die Beendigung der Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Der Jahresbeitrag des laufenden
Vereinsjahres hingegen ist in jedem Falle zu bezahlen.
3.5 Mitglieder, welche ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht
nachkommen oder dem Verein Schaden zufügen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Generalversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig.
4. Organe
4.1 Die Organe des Vereins sind:
a) Generalversammlung
b) Vorstand
c) Rechnungsrevisoren
5.Generalversammlung (GV)
5.1 Die ordentliche Generalversammlung findet jeweils im März statt.
6. Vorstand
6.1 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufende Geschäfte.
7. Rechnungsrevisoren
7.1 Die Revisoren prüfen die jährliche Vereinsrechnung und Vereinsbuchhaltung. Sie erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag über die Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes.
8. Finanzen
8.1 Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
a) Jährliche Mitgliederbeiträge
b) Sponsoren und Gönnerbeiträge
c) Erträge aus Veranstaltungen
8.2 Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Generalversammlung festgelegt. Die finanziellen Beitragspflichten der Mitglieder und die Mitgliederkategorien werden im Beitragsreglement umschrieben, welches jeweils durch die Generalversammlung genehmigt wird. Zusätzlich werden die Handballlizenzen nach Vorgabe des SHV eingefordert.
8.3 Die Einnahmen dienen für:
a) Kosten für Trainings- und Spielbetrieb
b) Bezahlung der Lizenzen
c) Materialausgaben
d) Beiträge an besondere Anlässe
e) Ausgaben für PR und Werbung
8.4 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet allein das Vereinsvermögen.
Die Verantwortung bis zum Abschluss der Auflösung liegt bei dem im Amte befindlichen Vorstand.
9. Versicherung
9.1 Die Versicherung (insbesondere Unfall- und Diebstahlversicherung) ist Sache der Mitglieder oder deren gesetzlicher Vertreter. Der Verein lehnt jegliche Haftung ab.
Die vorliegenden Statuten wurden an der GV vom 9. März 2022 genehmigt.
Handball Kirchberg Nachwuchs